Beiträge mit dem Tag ‘Vorratsdatenspeicherung’
Aufruf zu bundesweiten dezentralen Kundgebungen
Anlass ist die Abstimmung des Deutschen Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung. In dem Bemühen die Parlamentarier doch noch zu einem Gesinnungswandel zu bewegen, ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) deutschlandweit zu Kundgebungen auf. Worum es dabei geht erklärt eine kurze Zusammenfassung des Chaos Computer Club:
Das Gesetz zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschließlich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Wir fordern die Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung halten wir aus den folgenden Gründen für inakzeptabel:
- 1. Eine derart weitreichende Registrierung des Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- 2. Die geplante Vorratsdatenspeicherung hebt den Schutz besonderer Vertrauensbeziehungen auf und beeinträchtigt dadurch berufliche Aktivitäten.
- 3. Die geplante Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus und Kriminalität nicht.
- 4. Die geplante Vorratsdatenspeicherung belastet Wirtschaft und Verbraucher mit hohen Kosten und schränkt Zugangsmöglichkeiten zum Internet ein.
- 5. Die geplante Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Handy und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen wie der Post und unmittelbaren Gesprächen.
- 6. Die geplante Vorratsdatenspeicherung verletzt das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Sie ist daher verfassungswidrig.
- 7. Wegen offensichtlicher Rechtsverstöße ist der deutsche Gesetzgeber nicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.
Deshalb möchte ich hier jeden aufrufen an einer der Kundgebungen (Aurich, Bamberg, Berlin, Bielefeld, Bonn, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Göttingen, Hamburg, Hannover, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln, Leipzig, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Rostock, Ruhrgebiet, Ulm) am 06. November teilzunehmen. Denn dieses Thema betrifft uns alle. Danke!