Heimliche Computer-Durchsuchungen
Der Bundesgerichtshof hat nun im Streit um die Legitimation des Staates zur heimlichen Durchsuchung von Computern entschieden. Demnach dürfen laut Starfprozessordnung keine heimlichen Durchsuchungen nach Dateien eines Beschuldigten durchgeführt werden. Soweit ein erfreulicher Ausgang der jetzt aber einen fahlen Beigeschmack bekommt. Denn kaum ist die Entscheidung bekannt geworden, da kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auch schon eine Änderung des Gesetzes an. Was nicht passt wird passend gemacht, könnte man jetzt sagen. Ein völlig unverständliches Vorgehen der Bundesregierung im “Kampf gegen den Terrorismus”. Dazu fällt mir ein Zitat von Benjamin Franklin ein:
Wer die Grundfreiheit zu Gunsten temporärer Sicherheit aufgibt, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
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